Hausordnung (Stand: 06.12.2010)

  1. Die Benutzer des Hauses sind verpflichtet, das Haus und seine Einrichtung schonend zu behandeln und Schäden dem Turnverein unverzüglich zu melden. Für verursachte Schäden haftet der Benutzer.
  2. Gemäß den französischen Meldevorschriften muss jeder Benutzer, der mindestens einmal übernachtet, sich in das Gästebuch eintragen.
  3. In der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu unterlassen, insbesondere außerhalb des Hauses.
  4. Es ist untersagt, Hunde, Katzen und sonstige Haustiere mitzubringen und im Haus zu halten. 
  5. In den Schlafräumen ist Rauchen, Feuer und offenes Licht nicht gestattet; es ist weiterhin untersagt, dort zu essen und zu trinken.
  6. Kindern im Alter unter 10 Jahren ist die Benutzung der oberen Etagenbetten nicht gestattet.
  7. Ski- und Wanderschuhe sind in der Eingangsdiele zu belassen. Die Schlafräume dürfen nur in Haus- oder Hüttenschuhen betreten werden.
  8. Die Betten sind aus hygienischen Gründen nur unter Verwendung des mitgebrachten Betttuchs, Kopfkissenbezugs und Schlafsacks oder Decke zu benutzen.
  9. Abfälle jeglicher Art sind ausschließlich in die aufgestellten Mülltonnen zu entleeren; aus den Fenstern ist nichts hinauszuwerfen oder auszuschütten.
  10. Die Mülltonnen werden von einem Entsorgungsunternehmen direkt am Haus abgeholt. In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es verboten ist, Plastik-und Glasflaschen in diesen Mülltonnen zu entsorgen. Diese können in Travexin, dem direkten Nachbarort, an den dafür bereit gestellten Behältern (direkt neben der Kirche) entsorgt werden! Zuwiderhandlungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt!<//span><//span>
  11. Das Haus ist in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen. Es ist besonders auf die Reinigung des Duschraums, der Küche und deren Einrichtungen (Kühlschrank, Elektroherde, Geschirr, Töpfe) zu achten. Sämtliche Essensreste sind zu beseitigen. In der Heizungsperiode sind die Heizungsthermostate auf "1" zu stellen.
  12. Der Grillplatz ist nach jeder Benutzung zu reinigen. Vor der Abreise sind Tische und Bänke im Grillhaus einzuschließen.
  13. Betreuer oder Eltern haben darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche keine Bach- und Grabenläufe durch Umschichtung der Steine verändern.
  14. Den Anweisungen der vom Turnverein bestimmten Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
  15. Verstöße gegen die Hausordnung und das Nichtbeachten der Anweisungen der Aufsichtsperson können einen Hausverweis zur Folge haben.