Platzordnung der Leichtathletikanlage Breitwies

  • Die Anlage ist nicht öffentlich und steht im Eigentum der Vereinsgemeinschaft DJK Köllerbach / TV Püttlingen.
  • Die Leichtathletikanlage Breitwies ist eine speziell für die Leichtathletik konzipierte und erbaute Anlage und darf grundsätzlich nur für sportliche Zwecke genutzt werden.
  • Die Regelung der Nutzung, des Wettkampf- und Trainingsbetriebes, insbesondere der Trainings- zeiten, erfolgt ausschließlich durch den Vorstand der IGLAB.

Nutzungsberechtigt sind:

1) Mitglieder der Vereine TV Püttlingen und DJK Köllerbach, die für  einen der Vereine eine SLB-Startberechtigung besitzen,

2) Freizeitsportler nach Maßgabe der Nutzungsordnung

3) Fremdstarter nach Maßgabe der Nutzungsordnung

4) Püttlinger Grundschulen im Rahmen des Schulsports.  Für die unter 2 – 4 genannten Nutzer ist eine vorherige Zustimmung des Vorstandes der IGLAB erforderlich.

Art und Umfang der Nutzung sowie Höhe des Nutzungsentgeltes werden mittels Nutzungsvertrag geregelt. 

  • Die in den Lagerräumen befindlichen Geräte stehen im Eigentum der einzelnen Mitgliedsvereine. Deren Benutzung bedarf der Zustimmung der Eigentümer.
  • Das Umkleidegebäude steht im Eigentum von der DJK Köllerbach und dem TV Püttlingen. Die Benutzung bedarf der Zustimmung der Eigentümer.
  • Es dürfen nur Spikes bis maximal 6 mm Länge verwendet werden.
  • Vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigung wird strafrechtlich verfolgt und führt zu Haftungsansprüchen.
  • Den Anweisungen der Platzaufsicht, sie übt im Auftrag des Vorstandes der IGLAB das Hausrecht aus, ist Folge zu leisten.
  • Auf der gesamten Anlage gilt grundsätzlich Rauchverbot.
  • Hunde dürfen nicht auf die Anlage mitgebracht werden.

Interessengemeinschaft Leichtathletikanlage Breitwies e.V.
Der Vorstand